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Adresse: | Budde Automobile GmbH Friedrich-Harkort-Str. 5 59581 Warstein | Ansprechpartner: |
Ansprechpartner: | Verkauf Privatkunden | Telefonnummer: |
Telefonnummer: | 02902 - 9780-0 | Faxnummer: |
Faxnummer: | 02902 - 9780-29 | Homepage: |
Homepage: | www.buddeautomobile.de |
E-Mail: | m.bohatyrewicz@budde-automobile.de |
Alle Angebote des Händlers |
Der Name Budde Automobile steht seit über 25 Jahre für günstige Neuwagen, EU-Neuwagen, Reimport-Fahrzeuge, Jahreswagen und Gebrauchtwagen. Egal ob bundesweit oder in der Region Soest-Lippstadt-Meschede - viele tausend Kunden haben den Weg zu uns gefunden und sind zufrieden mit ihrem neuen Fahrzeug vom Hof gefahren.
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Wir kaufen Gebrauchtwagen zu fairen Preisen. Nutzen Sie unser Formular, um uns die wesentlichen Daten ihres Fahrzeuges wie Hersteller, Modell, Alter, Laufleistung, Schäden zu übermitteln. Wir werden uns dann mit ihnen in Verbindung setzen und ihnen ein Angebot unterbreiten. Ebenso nehmen wir Gebrauchtwagen bei dem Kauf eines Neuwagens in Zahlung. Folgen Sie einfach folgendem Link:
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Wahlweise gibt es Finanzierungvarianten mit einer Laufzeit von bis zu 96 Monaten oder mit Schlussrate und einer Laufzeit von 12-60 Monaten an. Zum Thema Absicherung und Sicherheit beraten wir Sie nach Bedarf zu den Themen Ratenschutz, Arbeitslosigkeit, Kaufpreisschutz im Falle eines Totalschadens und Möglichkeiten zur Anschlussgarantie für Ihr Fahrzeug.
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Unsere Meisterwerkstatt bietet Ihnen:
• Inspektion & Reparatur
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)081004
1. Kaufvertrag
1. 1 Der Käufer erkennt mit der schriftlichen Bestellung diese Geschäftsbedingungen als für beide Vertragspartner bindend an. Der Käufer ist an die
Bestellung 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen 14 Tage, gebunden. Die Frist beginnt, wenn die schriftliche Bestellung und weitere benötigte Dokumente nach 1.3
der AGB dem Verkäufer im Original vorliegen.
1. 2 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Fristen schriftlich bestätigt oder die
Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch ver¬pflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
1. 3 Eine Bestellung von EU-Importfahrzeugen in Wunschausstattung ist im Namen des Endkunden und mit einer beidseitigen Kopie des Personalausweises
möglich. Der Kunde stellt die von dem Hersteller benötigten und angeforderten Dokumente (z.B. Vollmacht, Eigenbedarfserklärung,) dem Verkäufer
Verfügung. Dieser ist sodann ver¬pflichtet, das Fahrzeug nach Lieferung innerhalb von 14 Tagen auf seinen Namen anzumelden und dem Verkäufer eine Kopie
des Fahrzeugscheins zu überlassen. Im Unterlassungsfall wird eine Vertragsstrafe von 15 % des Kaufpreises fällig.
1.4 Hinweis gemäß §36 Verbraucherschutzbeilegungsgesetz: Der Verkäufer/Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
2. Lieferung und Lieferverzug
2. 1 Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Sie sind schriftlich anzugeben. Ihr Lauf beginnt mit Vertragsabschluß.
2. 2 Der Käufer kann 8 Wochen, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen nach Überschreiten eines unver¬bindlichen Liefertermins den Verkäufer auffordern zu liefern.
Mit dem Zugang der Aufforde¬rung kommt der Verkäufer in Verzug.
2. 3 Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der Eigenbelieferung.
2. 4 Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des
vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muß er dem
Verkäufer nach Ablauf der 10-Tages- bzw. 14-Tages-Frist gemäß Ziffer 2.2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf
Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des ver¬einbarten Kaufpreises. Ist der
Käufer eine juristische Person des öf¬fentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages
in Aus¬übung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä¬tigkeit handelt, sind Schadenser¬satzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
2. 5 Wird dem Verkäufer während des Verzuges die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den in vorstehender Ziffer vereinbarten
Haftungsbegrenzungen.
2. 6 Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
2. 7 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran
hindern, den Kaufgegen¬stand zum vereinbarten Termin zu liefern, verändern die in den vorstehenden Ziffern dieses Abschnittes genannten Termine und Fristen
um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monate,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
3. Übertragung von Rechten
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
4. Eigenschaften
4. 1 Die Eigenschaften und Ausstattung des Fahrzeuges sind bei der Bestellung schriftlich festzu¬halten.
4.2 Mündliche Nebenabreden zu Eigenschaften und Ausstattung sind gegenstandslos. Bei Gebrauchtfahrzeugen sind nachgerüstete Teile nicht Gegenstand
des Kaufvertrages, wenn diese nicht ausdrücklich in der Ausstattungsbeschreibung aufgeführt worden sind.
4. 2 Bei Wegfall eines Ausstattungsdetails eines EU-Importfahrzeuges hat der Verkäufer das Recht, einen Ausgleich durch ein anderes vergleichbares
Ausstattungsdetail zu schaffen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine angemessene Preismin¬derung eingeräumt.
4. 3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Serienausstattungen von EU-Importfahrzeugen den Ausstattungen des Herkunftslandes entsprechen
und von den Ausstattungen deutscher Fahrzeuge, speziell bei Fahrzeugen mit einer Zusatzbe¬zeichnung (etwa Sondermodelle und Ausstattungsversionen),
abweichen können, z. B. Anzahl der Airbags, ABS, ESP, Klimaanlage, Traktionskontrolle, Bremsassistent... Schriftliche Unterlagen wie z.B.
Betriebsanleitung, Serviceheft usw. werden in der Regel in der Sprache des Herkunftslandes mitgeliefert.
4.4 Die angegebenen Werte zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen wurden vom Hersteller nach dem vorgeschriebenen Messverfahren
(Verordnung [EG] 715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht
Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die Veräußerung des Fahrzeugs erfolgt deshalb
mit der Beschaffenheitsvereinbarung, dass die tatsächlichen, in ihrer alltäglichen Fahrpraxis erzielten Werte für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-
Emissionen unter günstigsten Betriebsbedingungen immer bis zu 10%, bei ungünstigen Betriebsbedingungen auch mehr als 20% über den offiziellen
Verbrauchswerten liegen werden.
4.5 Gebrauchte Fahrzeuge weisen Gebrauchsspuren und Kleinschäden ( z.B. Dellen, Kratzer, Steinschläge) auf, die dem Alter und der Laufleistung entsprechen.
Sie sind optisch aufbereitet, wobei Schäden wirtschaftlich sinnvoll instandgesetzt wurden (z.B. Austupfen von kleinen Lackschäden,
Nachlackierungen, Rückverformen kleiner Dellen, gängige Smart- Repair-Verfahren usw.) Das Vorhandensein solcher Gebrauchsspuren und Kleinschäden
ist ausdrücklich vereinbart und stellt keinen Sachmangel dar
5. Kaufpreis
5. 1 Die in der schriftlichen Bestellung genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus Privatbesitz gilt die Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG.
5. 2 Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten werden zusätzlich berechnet.)
5. 3 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes fällig, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige.
5. 4 Nebenkosten (Überführung, Gebühren, nicht jedoch die Zulassung) sind in dem Kaufpreis enthalten. Preiserhöhung
durch den Hersteller nach der Bestellung des Fahrzeuges führen zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Kauf¬preises, wenn das Fahrzeug mehr als
vier Monate nach Bestelldatum geliefert wird.
5. 5 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforde¬rung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel
vorliegt. Ein Zurückbehaltungs¬recht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Abnahme
6. 1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Be¬reitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann
der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
6. 2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15 % des Kaufprei¬ses bei Neuwagen und 10 % des Kaufpreises bei Gebrauchtwagen
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
7. Eigentumsvorbehalt und Zahlungsverzug des Käufers
7. 1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Käufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung
seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tä¬tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den
Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusam¬menhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
7.2 Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäu¬fer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt ver¬pflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in
Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Ge¬schäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentums¬vorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahr¬zeugbriefes dem Verkäufer zu.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
7. 3 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der
Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, daß der Verkäu¬fer den gewöhnlichen Verkaufswert
des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Rücknahme ver¬gütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes
geäußert werden, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachver¬ständiger der gewöhnliche Verkaufswert ermittelt. Der Käufer
trägt sämtliche Kosten der Er¬mittlung des Wertes sowie der Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen
ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer geringere
Kosten nachweist.
8. Sachmangel
8. 1 Ansprüche des Käufers als Endverbraucher wegen Sachmängel verjähren bei Neuwagen in zwei Jahren, bei Ge¬brauchtwagen in einem Jahr (bei Ansprüchen
an Leben, Körper und Gesundheit 24 Monate), jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Für den Käufer in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
8. 2 Von vorstehender Ziffer abweichend erfolgt der Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen un¬ter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung und von neuen
Nutzfahrzeugen mit einer Gewähr¬leistungsverjährung von einem Jahr ab Übergabe, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
8. 3 Nimmt der Auftraggeber den Pkw trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm abweichend von den vorstehenden Ziffern Sachmängelansprüche im Sinne der
Ziffer 8.5 nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
8. 4 Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Be¬schaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
8. 5 Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a)Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer zunächst an den Verkäufer zu richten. Erfüllungsort für Nachbesserungen ist in jedem Fall Warstein.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Käufer beim Verkäufer schriftlich mit ausführlicher Mängelbeschreibung die Freigabe für die Mängelbeseitigung bei einer Vertragswerkstatt beantragen. Die Freigabe kann von der Geschäftsleitung des Verkäufers schriftlich ggf. mit Auflagen erteilt werden. Mündliche Anfragen führen grundsätzlich in keinem Fall zur Freigabe solcher Arbeiten in Fremdwerkstätten. Ebenso sind grundsätzlich in keinem Fall beim Verkäufer andere Personen als die Geschäftsleitung zur Erteilung einer Freigabe berechtigt.
b)Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Ver¬jäh¬rungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund
des Kaufvertrages gel¬tend machen.
c) Von den Aufwendungen, die zum Zweck der Nachbesserung von Nutzfahrzeugen über 5 Ton¬nen zulässiges Gesamtgewicht erforderlich sind, trägt der Verkäufer etwaige Ab¬schleppkosten nicht, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öf¬fentlich-rechtli¬ches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluß des Ver¬trages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
8.6 Besteht für ein Fahrzeug zusätzlich eine Garantie des Herstellers, beginnt diese am Tage der Auslieferung durch den ausländischen Markenhändler.
Wird diese in Anspruch genommen, verzichtet der Käufer für den betreffenden Mangel auf seine gesetzlichen Rechte nach § 437 BGB gegenüber dem
Verkäufer. Gegebenenfalls auftretende weitere Mängel werden von diesem Verzicht nicht erfasst, es sei denn, dass die betreffenden Mängel die Folge des
vorgenommenen Reparaturversuchs sind.
9. Haftung
9. 1 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingun¬gen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Ver¬käufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei
Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschrän¬kung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der
Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenom¬men Summenversicherungen) gedeckt ist, haftet der
Verkäufer nur für etwaige damit verbun¬dene Nachteile des Käufers z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch
die Versicherung.
9. 2 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäu¬fers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme
einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9. 3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Ziffer 2. abschließend geregelt.
9. 4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte
Fahrlässigkeit verursachten Schäden.
10. Anwendbares Recht
Es gilt allein und ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Waren¬kauf („Wiener Kaufrecht“) sowie die sonstige Anwendung internationaler Bestimmungen, die nicht unmittelbar Deutsches Recht sind, ist ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort; Gerichtsstand
11. 1 Der Erfüllungsort ist Warstein.
11. 2 Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschl. Wechsel- und Scheckforderungen, ist - streitwertabhängig –
das AG Warstein bzw. das LG Arnsberg.
11. 3 Der Gerichtsstand AG Warstein bzw. LG Arnsberg gilt auch, wenn der Käufer keinen allge¬meinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen
Wohnsitz oder seinen ge¬wöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf¬ent¬haltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
12. Datenschutz
12.1 Gemäß §§ 26, 34 BDSG weisen wir darauf hin, daß wir Daten des Käufers bei uns speichern, soweit es geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist.
12.2 Der Käufer erklärt sein Einverständnis, dass seine Daten vom Verkäufer zur Nutzung der Kontaktaufnahme (z.B. Abgabe von Angeboten, Weitergabe von Informationen der Fahrzeughersteller, Rückrufaktionen, Werbung) verwendet werden. Er kann sein Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gül¬tigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Datenschutzhinweis gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und
Einwilligungserklärung des Kunden zu Werbezwecken
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